Eingeschaltet von König Ferdinand I. am 4. Juni 1558, Orig. Perg. Ungar. Landesarchiv Budapest Dl. 36632. -- Mit dieser Urkunde eingeschaltet auch von den Requisitoren des Weissenburger Kapitelsarchivs 1696, Arh. St. Sibiu, Archiv der Marktgemeinde Salzburg 18/126 d.
Unvollständig: Schuller, Umrisse (
») I, Urkundenbuch 25-27 Nr. 13 a.
[FÄLSCHUNG - in Band VI im angehängten "Verzeichnis gefälschter Urkunden" mit deutschem und rumänischem Kurzregest und Erläuterung. Das nach Nr.
»3979 folgende Regest wird hier als Nr. 3979 A aufgenommen. -- ]
Bei der für den Hermannstädter Königsrichter Peter Haller erfolgten Beurkundung Ferdinands I. aus 1558 handelt es sich eindeutig um eine originale Ausfertigung in feierlicher Form. Die mit dem königlichen Doppelsiegel versehene Prachturkunde auf Pergament in Goldschrift, mit roter Bordüre und dem farbigen ungarischen Wappen auf Goldgrund sollte in dieser Ausstattung nach dem Willen ihres Urhebers, Peter Haller, offenbar von vornherein jeden Zweifel an der Echtheit auch des unterschobenen Inserts von 1465 ausschliessen. Laut dem amtlichen Vermerk auf der Plica der Urkunde ist ihr Inhalt am 10. November 1558 auch den in Weissenburg zum Landtag versammelten siebenbürgischen Ständen mitgeteilt worden, nemine contradicente.
Der Inhalt der eingeschalteten Urkunde, der mit gleichzeitigen Erlässen König Matthias' für die Bewohner von Salzburg, vgl. u.a. Nr.
»3554, in flagrantem Widerspruch steht, macht es offenbar, dass wir es hier mit einer gegen die Gemeindefreiheit von Salzburg gerichteten Fälschung zutun haben, wie bei Nr. 4 und 5 des Verzeichnisses gefälschter Urkunden von Band V, S. 596/7. Als Urheber dieser Fälschung muss man den Königsrichter Peter Haller ansehen, der die Ausstellung der Einschaltungsurkunde Ferdinands I. bewirkt hat. Haller hatte sich nach dem Tod des Franz Vizaknai, des letzten Vertreters der alten Salzburger Gräfenfamilie um den Erwerb des an die Krone heimgefallenen Besitzes seit 1553 mit Erfolg bemüht, u.a. Weisskirch bei Schässburg erworben und sich von Königin Isabella am 20. Februar 1557 das Gräfenhaus in Salzburg samt dem damit verbundenen Königsrichteramt zusprechen lassen, vgl. Arh. St. Sibiu, Handschriftensammlung des Brukenthalmuseums, Sammlung Rosenfeld. Am 3. August 1559 bekräftigte König Ferdinand auch seinerseits diese Schenkung, wobei sich Haller nochmals die Befreiung von allen Abgaben für seinen neuen Besitz zusichern liess, vgl. Archiv Alte Folge I, 1845, S. 65.