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Urkunde Nr. 5518 A * aus Band VIII

Heute in:
Hermannstadt, Staatsarchiv [Direcţia Judeţeană Sibiu a Arhivelor Naţionale ale Romȃniei]
Heutige Signatur:
Urkundensammlung [Colecţia de documente medievale], Serie U. III (Inventar 27), Nr. 157.

Druckvorlage:
nach Original

Abdruck als:
Regest

Sprache:
Latein


5518 A *


Klausenburg 1495 Oktober 6 Der siebenbürgische Bischof Ladislaus Gereb informiert Bürgermeister, Richter und Rat der Stadt Hermannstadt, dass allen Bewohnern mit der Pest infizierter Orte der Besuch des Straßburger Marktes verboten ist. Die Straßburger (Enyedienses) Geschworenen haben gefordert, die Hermannstädter zum bevrstehenden Gallus-Markt zuzulassen, ansonsten beim König eine Verlegung des Jarhmarktes erwirken zu wollen. Das vorherige Verbot sei auf ausdrückliche Weisung des Bischofs ergangen, damit niemand durch Jahrmarktbesucher aus verseuchten Orten angesteckt werde. Bekanntlich seien jüngst Großwardein durch Kronstädter, Ofen durch Wiener Marktbesucher angesteckt wrden. Es escheine ihm daher ein sehr geringer Nutzen, der durch Absatz von Waren erzielt werde, wenn hunderte Menschen dabei zu Grunde gingen.
Ex Cluswar feria tertia proxima post Francisci confessoris, anno et cetera 1495.
Unter dem Text:
Ladislaus Gereb episcopus Transsilvanus.
Auf der Rückseite Adresse:
Prudentibus et circumspectis magistro civium iudicique et iuratis civibus civitatis Cibiniensis, amicis nobis dilectis.

Orig. Pap. Staatsarch. Hermannstadt, U III 157. Siegel, rund, in rotes Wachs, war auf der Rückseite zum Verschluss aufgedrückt.
Im Urkundenbestand unter dem Jahr 1497, so auch im Inventar des Bestandes.