Urkunde Nr. 6002 * aus Band VIII
- Heute in:
- Hermannstadt, Staatsarchiv [Direcţia Judeţeană Sibiu a Arhivelor Naţionale ale Romȃniei]
- Heutige Signatur:
- Urkundensammlung [Colecţia de documente medievale], Serie U. II (Inventar 25 ), Nr. 660.
- Druckvorlage:
- nach Original
- Abdruck als:
- Regest
- Sprache:
- Latein
6002 *
Ofen 1500 März 3 König Wladislaw II. befiehlt dem siebenbürgischen Woiwoden Peter von Sankt Georgen und Bösing auf Klage der Stadt Hermannstadt im Namen der Sachsen der Sieben Stühle die von siebenbürgischen regnicolae
beschlossenen Neuerungen zu untersagen und Sachsen bei Rechtsstreitigkeiten mit Adligen nicht vor fremde Gerichte zu ziehen. Die regnicolae
hätten beschlossenen, Klagen gegen siebenbürgische Edelleute nicht zu einem Urteil zu führen, während die Sachsen weiterhin bereit sind, auf jede Klage der Agligen Genugtuung zu geben. So erscheint es dem König recht und billig, dass sich Adlige auch künftig auf Vorladung vor den Woiwoden zu Gericht zu stellen haben. Glaubten Adlige, Unrecht von Sachsen erlitten zu haben, sollen sie vor deren Gerichten und nicht anderswo klagen. Wenn sie mit dem Urteil unzufrieden wären, sollen sie die nächsthöhere Instanz anrufen und abschließend an den königlichen Gerichtshof appellieren.
Datum Budae, feria tertia proxima ante dominicam Invocavit, anno domini M
o quingentesimo
.
Von der Kanzlei: Comissio propria domini regis.
Orig. Pap. Staatsarch. Hermannstadt, U II 660. Siegel, rund, Dm 70 mm, in rotes Wachs, papierbedeckt, unter dem Text aufgedrückt. Derselbe Stempel wie Nr.
»5009 [Ebd. Abb.].
Regest: Kemény, Notitia (
») I, 198-199.