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Urkunde Nr. 5911 aus Band VIII

Heute in:
Hermannstadt, Staatsarchiv [Direcţia Judeţeană Sibiu a Arhivelor Naţionale ale Romȃniei]
Heutige Signatur:
Urkundensammlung [Colecţia de documente medievale], Serie U. II (Inventar 25 ), Nr. 639.

Druckvorlage:
nach Original

Abdruck als:
Regest

Sprache:
Latein


5911


Ofen 1499 Juli 19 König Wladislaw II. ermahnt magistro civium ac iudicibus et iuratis necnon senioribus Saxonum civitatis nostrae Cibiniensi, den Wegzug aus dem Königsboden in adliges Gebiet zu verhindern. Entgegen einem gemeinsamen Beschluss der siebenbürgischen Landstände, wonach kein Grundherr oder Edelmann fremde Untertanen ohne Erlaubnis ihrer Grundherrschaft auf seinen Gütern ansiedeln dürfe, haben mehrere Grundherren Sachsen vom Königsboden auf ihren Gütern aufgenommen. Der Hermannstädter Rat habe derartige Auswanderungen nicht nur zugelassen, sondern auch die leeren Häuser der Ausgewanderten abgerissen, zum großen Schaden der königlichen Einkünfte. Bei Strafe des Kopf- und Güterverlustes habe der Hermannstädter Rat solche Sachsen, die vom Königsboden weggezogen sind, zu ihren frühreren Wohnsitzen zurückzubringen, in Zukunft keine königlichen Untertanen mehr vom Königsboden wegziehen zu lassen und keine Häuser von Ausgewanderten mehr zerstören zu lassen.
Datum Budae feria sexta proxima post festum divisionis apostolorum, anno domini millesimo quadringentesimo nonagesimo nono.
Von der Kanzlei:
Comissio propria domini regis.

Orig. Pap. Staatsarch. Hermannstadt, U II 639. Siegel, rund, in rotes Wachs, papierbedeckt, unter dem Text aufgedrückt.

Regest: Kemény, Notitia (») I, 197.