Urkunde Nr. 5912 * aus Band VIII
- Heute in:
- Hermannstadt, Staatsarchiv [Direcţia Judeţeană Sibiu a Arhivelor Naţionale ale Romȃniei]
- Heutige Signatur:
- Urkundensammlung [Colecţia de documente medievale], Serie U. II (Inventar 25 ), Nr. 640.
- Druckvorlage:
- nach Original
- Abdruck als:
- Regest
- Sprache:
- Latein
5912 *
Ofen 1499 Juli 19 König Wladislaw II. befiehlt dem siebenbürgischen Woiwoden Peter von Sankt Georgen und Bösing, den Wegzug aus dem Königsboden in adliges Gebiet zu verhindern. Entgegen einem gemeinsamen Beschluss der siebenbürgischen Landstände, wonach kein Grundherr oder Edelmann fremde Untertanen ohne Erlaubnis ihrer Grundherrschaft auf seinen Gütern ansiedeln dürfe, haben mehrere Grundherren Sachsen vom Königsboden auf ihren Gütern aufgenommen. Viele dieser Sachsen sind heimlich und gegen alle Gewohnheit jener Landesteile vom Königsboden entwichen, zum großen Schaden der königlichen Einkünfte. Der Woiwode solle künftig alle, die jenem Beschluss zuwider vom Königsboden weg auf fremde Güter geführt worden sind bzw. jenen heimlich verlassen haben, ohne Weigerung und in allen Fällen nach ihren früheren Wohnorten zurückführen lassen.
Datum Budae feria sexta proxima post festum divisionis apostolorum, anno domini millesimo quadringentesimo nonagesimo nono
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Von der Kanzlei: Comissio propria domini regis.
Orig. Pap. Staatsarch. Hermannstadt, U II 640. Siegel, rund, in rotes Wachs, papierbedeckt, unter dem Text aufgedrückt.
Regest: Kemény, Notitia (
») I, 198.