Druck: Transilvania (
») 1874, 8 und 18 (Nach einer von J. Kemény, Supplementum ad Codicem Diplomaticum Transilvaniae, V, 39 ff., Handschrift in der Bibliothek der Filiale Cluj-Napoca der Rumänischen Akademie, in lateinischer Übersetzung überlieferten rumänischen Vorlage, die in dem langjährigen Prozess der Gemeinde Răşinari gegen gewisse Herrenrechte beanspruchende Stadtgemeinde Hermannstadt um 1777 produziert worden ist. Im Vorspann zum Druck wird gesagt, dass bereits in dem laufenden Beweisverfahren das siebenbürgische Gubernium diese Urkunde als Fälschung abgelehnt habe. Es soll der Urkundenkritik anheimgestellt bleiben, über ihre Authentizität zu befinden).
Iorga, Scrisorĭ şi inscripţiĭ (
») I, 229f. Păcală, Răşinariu (
») 43f. (In diesen beiden Fällen erfolgt der Druck nach einer rumänischsprachigen Vorlage im Archiv der orthodoxen Kirchengemeinde Răşinari). Iorga, a.a.O., S. XXXIII und 229 Anm. 1 sagt aus, dass die Urkunde in der vorliegenden Form eine Fälschung ist, schliesst aber nicht aus, dass ihr eine originale Uberlieferung zugrundeliegt.)
[FÄLSCHUNG - in Band VII im angehängten "Verzeichnis gefälschter Urkunden" als 1. von 2 Urkunden mit deutschem und rumänischem Kurzregest und Erläuterung. Die nach Nr. 4687 folgenden Regesten werden hier als Nr. 4678 A und B aufgenommen.]