Sie suchten nach:

Treffer 0 von Ihrer Suche Neue Suche
 

Urkunde Nr. 4382 aus Band VII

Seite im UB:
254-255 a)

Heute in:
Kronstadt, Staatsarchiv [Direcţia Judeţeană Braşov a Arhivele Naţionale ale Romȃniei]
Heutige Signatur:
Fond 1: Stadt Kronstadt [Primaria Municipiului Braşov], Abt. I. bb (Stenner, Series slavica), Nr. 457.

Druckvorlage:
nach Original

Abdruck als:
Regest

Sprache:
Slawisch


4382


(1480 - 1492 Oktober 9) Jupan Dragomir, Sohn des Manea, beklagt sich bei Richter und Rat von Kronstadt, dass die den Schutz seiner Person sowie seiner in Kronstadt innerhalb der Stadtmauern deponierten Güter betreffenden Versprechen nicht eingehalten werden. Seinen Pfeffer habe der Rat einem gewissen Neag übergeben, der behauptet hätte, dass er, Dragomir, ihm den Wert einiger Schafsböcke schulde, ohne diesse Forderung beweisen zu können. Er verlangt, dass der angebliche Gläubiger seine Forderung in der Walachei vorbringe.
Auf der Rückseite Adresse: Meinen guten Freunden, dem Richter und den Ratsherren von Kronstadt".


Orig. Pap. Arh. St. Braşov, Stenner II 457. Siegel, rund, Dm. 25 mm, in grünes Wachs, papierbedeckt, auf der Rückseite zum Verschluß aufgedrückt, verwischt.

Druck: Miletič, Novi vlacho-bulgarski gramoti (») 92 Nr. 105.
Druck und rumänische Übersetzung: Bogdan, Documente (») 265 Nr. 219. Tocilescu, 534 documente (») 389 Nr. 389.
Regest: Bogdan, Documente şi regeste (») 291 Nr. 148. Andronescu, Repertoriul (») 118 Nr. 423.

Bei dem Neagu der Urkunde mag es sich um einen Kaufmann der Oberen Vorstadt von Kronstadt handeln. Ein solcher wird in den Kronstädter Steuerverzeichnissen für [S. 255] die "Belgerey" zwischen 1480-1497 wiederholt genannt, vgl. Quellen 3, S. 692, 700, 719 als "Nago" oder "Nagoy". Keinesfalls kann es sich, wie Bogdan meint, um den vornic Neagu handeln, da die fragliche Schuldverpflichtung kaum aus einem Geschäft zwischen so hohen Würdenträgern der Walachei hervorgegangen sein wird. Vom Aussteller dieser Urkunde, Dragomir, Sohn des Manea, stammen mehrere Schreiben an den Kronstädter Rat.


a) Seitenumbruch in Vorbemerkungen.^