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Urkunde Nr. 4087 aus Band VII

Seite im UB:
74-75

Heute in:
Kronstadt, Staatsarchiv [Direcţia Judeţeană Braşov a Arhivele Naţionale ale Romȃniei]
Heutige Signatur:
Fond 1: Stadt Kronstadt [Primaria Municipiului Braşov], Abt. I. bb (Stenner, Series slavica), Nr. 558.

Druckvorlage:
nach Original

Abdruck als:
Regest

Sprache:
Slawisch


4087


(1475 - 1500) Die Kaufleute (tîrgoveţii) aus [Târgovişte /] Tîrgovişte teilen Richter und Rat von Kronstadt ihren Beschluß mit, in Hermannstadt auch künftig keine Waren feilzubieten, sondern zunächst auf die Dauer von zwei Wochen nur in Kronstadt. Sollte man aber innerhalb von zwei Wochen über die Preise nicht handelseinig werden, dann werden ihre Kaufleute berechtigt sein, ihre Ware auch an andere Kaufleute abzusetzen, die den Kronstädter Markt bezuchen. z. B. denen aus der Moldau oder aus Hermann- [S. 75] stadt. Gegebenenfalls werden sie sogar Hermannstadt aufsuchen. Sie ersuchen für ihre Leute um einen Geleitbrief. Dafür werden ihnen die Kaufleute von Tîrgovişte und Dragota aus [Argisch /] Curtea de Argeş dankbar sein. Die übrigen Kaufleute aus der Walachei werden handeln, wie sie es für gut befinden.
Adresse auf der Rückseite: "Unseren geliebten und ehrenwerten, dem Richter und allen Ratsherren von Kronstadt".


Orig. Pap. Arh. St. Braşov, Stenner II 558. Siegel, rund, Dm. 34 mm, war auf der Rückseite zum Verschluss aufgedrückt.

Druck und rumänische Übersetzung: Tocilescu, 534 documente (») 451 Nr. 450.
Regest: Bogdan, Documente şi regeste (») 311 Nr. 188 zu cca 1545.

Für die zeitliche Einreihung des Schriftstückes liegt außer dem Namen des Kaufmanns Dragota aus [Argisch /] Curtea de Argeş kaum ein Hinweis vor. Dieser ist laut Bogdan, Documente 346/7 und Rechnungen I, 283 und 288 für das Jahr 1500 bezeugt. Andererseits ist das Wasserzeichen des benützten Papiers, die Schere, nur für Documente aus 1475 und 1478 belegt, vgl. Quellen 3, Tafel 2 und 3. Die Datierung muss sich demnach zwischen diesen beiden Extremen bewegen.